Erkenntnis Nr. V2/97 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1998

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Gesetzwidrigkeit einer zur Sicherung des Baulandes für eine Bebauung durch die ortsansässige Bevölkerung erlassenen BausperreV wegen Widerspruchs zur Oö BauO 1994

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Auszug


Erkenntnis Nr. V2/97 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1998

Geschäftszahl

V2/97

Sammlungsnummer

15272

Leitsatz

Gesetzwidrigkeit einer zur Sicherung des Baulandes für eine Bebauung durch die ortsansässige Bevölkerung erlassenen BausperreV wegen Widerspruchs zur Oö BauO 1994

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Tiefgraben vom 12. Dezember 1995, Z 0312-1995/M, betreffend die Verhängung einer Bausperre für die Grundstücke Nr. 1177/1 und 1175/1, KG Hof, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 15. Dezember 1995 bis 2. Jänner 1996, war gesetzwidrig.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Feststellung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B2961/96 protokollierte, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 7. August 1996, Z BauR-011728/2-1996 Hs/Die, anhängig. Mit diesem Bescheid wurde der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Gemeinderates der Ge...

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