Erkenntnis Nr. G59/98 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1998

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Aufhebung der die unbeschränkte Pflicht zur Rückzahlung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung infolge Erzielung eines die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Einkommens oder Umsatzes normierenden Bestimmung des AlVG wegen Widerspruchs zum Gleichheitssatz

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. G59/98 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1998

Geschäftszahl

G59/98

Sammlungsnummer

15247

Leitsatz

Aufhebung der die unbeschränkte Pflicht zur Rückzahlung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung infolge Erzielung eines die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Einkommens oder Umsatzes normierenden Bestimmung des AlVG wegen Widerspruchs zum Gleichheitssatz

Spruch

Der dritte Satz des §25 Abs1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995, ("Der Empfänger einer Leistung nach diesem Bundesgesetz ist auch zum Er...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen