Erkenntnis Nr. B2630/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1998
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Zusammenfassung
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Anträgen auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor sowie nach Zuschlagserteilung und auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Bundesvergabeamt; keine Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes aufgrund der damaligen Fassung des Bundesvergabegesetzes sowie aufgrund der nicht unmittelbaren Anwendbarkeit der Allgemeinen Rechtsmittelrichtlinie des Rates; keine Vorlagepflicht an den EuGH aufgrund damaliger Rechtslage
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Auszug
Erkenntnis Nr. B2630/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.06.1998GeschäftszahlB2630/96Sammlungsnummer15236LeitsatzKeine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Anträgen auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor sowie nach Zuschlagserteilung und auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Bundesvergabeamt; keine Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes aufgrund der damaligen Fassung des Bundesvergabegesetzes sowie aufgru...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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