Erkenntnis Nr. B2630/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1998

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Anträgen auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor sowie nach Zuschlagserteilung und auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Bundesvergabeamt; keine Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes aufgrund der damaligen Fassung des Bundesvergabegesetzes sowie aufgrund der nicht unmittelbaren Anwendbarkeit der Allgemeinen Rechtsmittelrichtlinie des Rates; keine Vorlagepflicht an den EuGH aufgrund damaliger Rechtslage

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2630/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1998

Geschäftszahl

B2630/96

Sammlungsnummer

15236

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Anträgen auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor sowie nach Zuschlagserteilung und auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Bundesvergabeamt; keine Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes aufgrund der damaligen Fassung des Bundesvergabegesetzes sowie aufgru...

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