Erkenntnis Nr. B3464/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1998

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Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §7 Abs3 EisenbahnenteignungsG idF StrukturanpassungsG 1995 mit E v 17.06.98, G372/97 ua, zumindest insoweit, als das den Betrag der zuerkannten Pauschalvergütung übersteigende Kostenbegehren abgewiesen wurde; Aufhebung der angefochtenen Bescheide zumindest in diesem Umfang.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B3464/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1998

Geschäftszahl

B3464/96

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §7 Abs3 EisenbahnenteignungsG idF StrukturanpassungsG 1995 mit E v 17.06.98, G372/97 ua, zumindest insoweit, als ...

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