Erkenntnis Nr. B3949/96 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1998
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch das Bundesvergabeamt; Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Kontrolltätigkeit des Bundesvergabeamtes durch die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Bestimmung des BundesvergabeG durch den Verfassungsgerichtshof
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Auszug
Erkenntnis Nr. B3949/96 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.06.1998GeschäftszahlB3949/96Sammlungsnummer15228LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch das Bundesvergabeamt; Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Kontrolltätigkeit des Bundesvergabeamtes durch die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Bestimmung des BundesvergabeG durch den VerfassungsgerichtshofSpruchDie beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bunde...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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