Beschluss Nr. G63/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1998

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf (teilweise) Aufhebung des Gesundheits- und Sozialbereich-BeihilfenG mangels unmittelbaren Eingriffs aller Bestimmungen des Gesetzes in die Rechtssphäre des antragstellenden Arztes bzw infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines Bescheides über die Leistung einer Ausgleichszahlung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. G63/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1998

Geschäftszahl

G63/98

Sammlungsnummer

15219

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf (teilweise) Aufhebung des Gesundheits- und Sozialbereich-BeihilfenG mangels unmittelbaren Eingriffs aller Bestimmungen des Gesetzes in die Rechtssphäre des antragstellenden Arztes bzw infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines Bescheides über die Leistung ein...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen