Beschluss Nr. V43/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1998

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer "(Eventual)Beschwerde" eines Strafgefangenen gegen einen Erlaß des Justizministers betreffend Paketempfang von Häftlingen mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. V43/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1998

Geschäftszahl

V43/98

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung einer "(Eventual)Beschwerde" eines Strafgefangenen gegen einen Erlaß des Justizministers b...

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