Erkenntnis Nr. B2782/96 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1998

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Zusammenfassung


Gemäß Art140 Abs7 B-VG ist auf den vorliegenden Anlaßfall der vom Verfassungsgerichtshof mit E v 19.06.98, G454/97, aufgehobene §4 EnergiewirtschaftsG idF der Vereinfachungsverordnung nicht mehr anzuwenden. Die belangte Behörde hat der beschwerdeführenden Gesellschaft gegenüber mit der Erlassung des angefochtenen, auf §4 EnergiewirtschaftsG gestützten Bescheides eine Zuständigkeit in Anspruch genommen, die ihr nicht zustand. Sie hat damit das Recht der beschwerdeführenden Gesellschaft auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2782/96 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1998

Geschäftszahl

B2782/96

Sammlungsnummer

15195

Leitsatz

Gemäß Art140 Abs7 B-VG ist auf den vorliegenden Anlaßfall der vom Verfassungsgerichtshof mit E v 19.06.98, G454/97, aufgehobene §4 EnergiewirtschaftsG idF der Vereinfachungsverordnung nicht mehr anzuwenden. Die belangte Behörde hat der beschwerdeführenden Gesellschaft gegenüber mit...

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