Erkenntnis Nr. B3011/96,B3012/96,B3013/96 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1998

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Devolutionsanträgen aus dem Grunde der Unzuständigkeit; Zuständigkeit der Schiedskommission und der Landesberufungskommission zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Einzelvertrages hinsichtlich Honorarkürzungen wegen der Nichtigkeit der entsprechenden Regelung des Gesamtvertrages und über das Bestehen eines konkreten Rückforderungsanspruches aus diesem Grund

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Auszug


Erkenntnis Nr. B3011/96,B3012/96,B3013/96 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1998

Geschäftszahl

B3011/96,B3012/96,B3013/96

Sammlungsnummer

15178

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Devolutionsanträgen aus dem Grunde der Unzuständigkeit; Zuständigkeit der Schiedskommission und der Landesberufungskommission zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Einzelvertrages hinsichtlich Honorarkürzungen wegen der Nichtigkeit der entsprechenden Regelung des Gesamtvertrages und über das Bestehen eines konkreten Rückforderungsanspruches aus diesem Grund

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, d...

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