Erkenntnis Nr. B1660/97 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1998

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung des Verfalles einer rechtskräftig vorgeschriebenen Kaution infolge Nichterfüllung der im Zuge der Erteilung einer grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Rechtserwerb erteilten Auflage (Aufnahme der Selbstbewirtschaftung und "Aufzug auf den Hof"); keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verletzung der Vorlageverpflichtung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1660/97 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1998

Geschäftszahl

B1660/97

Sammlungsnummer

15139

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung des Verfalles einer rechtskräftig vorgeschriebenen Kaution infolge Nichterfüllung der im Zuge der Erteilung einer grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Rechtserwerb erteilten Auflage (Aufnahme der Selbstbewirtschaftung und "Aufzug auf den Hof"); keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verletzung der Vorlageverpflichtung

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1.1. Die Beschwerdeführerin hatte aufgrund des Zuschlages des Bezir...

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