Beschluss Nr. G152/96 im Verfassungsgerichtshof, 11. März 1998

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Volksanwaltschaftsgesetzes betreffend die Nichtanwendung der Bestimmungen über die Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren für das Verfahren vor der Volksanwaltschaft; keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Betroffenheit des Antragstellers

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Auszug


Beschluss Nr. G152/96 im Verfassungsgerichtshof, 11. März 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1998

Geschäftszahl

G152/96

Sammlungsnummer

15127

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Volksanwaltschaftsgesetzes betreffend die Nichtanwendung der Bestimmungen über die Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren für das Verfahren vor der Volksanwaltschaft; keine Anhaltspunk...

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