Erkenntnis Nr. B2124/97 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1998

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Quasi-Anlaßfallwirkung der Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des §20 Abs1 Z1, §33, §34 und §57 EStG 1988 mit E v 17.10.97, G168/96 ua.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2124/97 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1998

Geschäftszahl

B2124/97

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Quasi-Anlaßfallwirkung der Aufhebung der ...

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