Beschluss Nr. KI-20/97 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1998

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Obersten Agrarsenat und dem Verwaltungsgerichtshof mangels Vorliegen eines Kompetenzkonfliktes; keine Verneinung der Zuständigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof sondern Zurückweisung einer Beschwerde mangels Instanzenzugserschöpfung

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Auszug


Beschluss Nr. KI-20/97 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1998

Geschäftszahl

KI-20/97

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem O...

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