Beschluss Nr. B125/98,B146/98,B241/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1998

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalradio

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B125/98,B146/98,B241/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1998

Geschäftszahl

B125/98,B146/98,B241/98

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebn...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen