Beschluss Nr. B141/98,B191/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1998

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Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalradio

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Auszug


Beschluss Nr. B141/98,B191/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1998

Geschäftszahl

B141/98,B191/98

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalradio

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