Beschluss Nr. B194/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1998
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Zusammenfassung
Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalradio
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Auszug
Beschluss Nr. B194/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.02.1998GeschäftszahlB194/98Sammlungsnummer******LeitsatzKeine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalrad...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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