Erkenntnis Nr. B1485/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1998

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung einer Berufung einer Gemeinde betreffend die Anzeige der Errichtung eines Antennenmastes für Sprechfunkdienste durch die Post- und Telegraphendirektion; kein Eingriff in eine bestehende Zuständigkeit der Gemeinde als Baubehörde durch die Ausnahmebestimmung für bundeseigene Gebäude; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes; keine Parteistellung der Gemeinde; keine Unsachlichkeit der Beschränkung von Nachbarrechten durch die gesetzliche Festlegung vereinfachter Verfahren und Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1485/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1998

Geschäftszahl

B1485/95

Sammlungsnummer

15093

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung einer Berufung einer Gemeinde betreffend die Anzeige der Errichtung eines Antennenmastes für Sprechfunkdienste durch die Post- und Telegraphendirektion; kein Eingriff in eine bestehende Zuständigkeit der Gemeinde als Baubehörde durch die Ausnahmebestimmung für bundeseigene Gebäude; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes; keine Parteistellung der Gemeinde; keine Unsachlichkeit der Beschränkung von Nachbarrechten durch die gesetzliche Festlegung vereinfachter Verfahren und Ausnah...

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