Erkenntnis Nr. B1485/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1998
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung einer Berufung einer Gemeinde betreffend die Anzeige der Errichtung eines Antennenmastes für Sprechfunkdienste durch die Post- und Telegraphendirektion; kein Eingriff in eine bestehende Zuständigkeit der Gemeinde als Baubehörde durch die Ausnahmebestimmung für bundeseigene Gebäude; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes; keine Parteistellung der Gemeinde; keine Unsachlichkeit der Beschränkung von Nachbarrechten durch die gesetzliche Festlegung vereinfachter Verfahren und Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1485/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.1998GeschäftszahlB1485/95Sammlungsnummer15093LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung einer Berufung einer Gemeinde betreffend die Anzeige der Errichtung eines Antennenmastes für Sprechfunkdienste durch die Post- und Telegraphendirektion; kein Eingriff in eine bestehende Zuständigkeit der Gemeinde als Baubehörde durch die Ausnahmebestimmung für bundeseigene Gebäude; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes; keine Parteistellung der Gemeinde; keine Unsachlichkeit der Beschränkung von Nachbarrechten durch die gesetzliche Festlegung vereinfachter Verfahren und Ausnah...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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