Erkenntnis Nr. B542/97 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1998

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Ziviltechniker

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Auszug


Erkenntnis Nr. B542/97 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1998

Geschäftszahl

B542/97

Sammlungsnummer

15081

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Ziviltechniker

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgrün...

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