Beschluss Nr. B308/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1998

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt seit der B-VG-Nov 1988 BGBl 685.

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Auszug


Beschluss Nr. B308/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1998

Ges...

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