Erkenntnis Nr. B493/97 im Verfassungsgerichtshof, 11. Dezember 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §1 und §2 Abs1 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 26.07.65 idF der Erlässe vom 20.09.76 und 14.08.95 betreffend das Anlegen von Handfesseln mit E v 11.12.97, V108/97.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B493/97 im Verfassungsgerichtshof, 11. Dezember 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1997

Geschäftszahl

B493/97

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §1 und §2 Abs1 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom...

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