Beschluss Nr. B1893/96 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1997

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet; keine Auswirkung der Bestellung eines Verfahrenshelfers für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof auf das Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Beschluss Nr. B1893/96 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1997

Geschäftszahl

B1893/96

Sammlungsnummer

15043

Leitsatz

Zurückweisung einer Bes...

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