Erkenntnis Nr. B4989/96,B4990/96,B4991/96,B5010/96,B5047/96,B5056/96,B3/97 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Verfassungswidrigkeit des Oö Landesgesetzes über den Kostenbeitrag der Gemeinden zum Oö Verkehrsverbund; Übernahme einer öffentlichen Gemeinschaftsaufgabe durch Vereinbarung zwischen Bund und Land zur Einrichtung eines Verkehrsverbundes; Landesgesetzgeber als zuständiger Finanzausgleichsgesetzgeber zur Kostenabwälzung auf die Gemeinden ermächtigt; keine exzessive Benachteiligung der an der reibungslosen Durchführung des Verkehrsverbundes interessierten Gemeinden; keine Bedenken gegen die Aufteilung der Gemeindeanteile im Gesetz; keine Gesetzwidrigkeit der die konkreten Anteile der Gemeinden festsetzenden Verordnungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B4989/96,B4990/96,B4991/96,B5010/96,B5047/96,B5056/96,B3/97 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1997

Geschäftszahl

B4989/96,B4990/96,B4991/96,B5010/96,B5047/96,B5056/96,B3/97

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Verfassungswidrigkeit des Oö L...

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