Erkenntnis Nr. KI-9/97 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1997

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Zusammenfassung


Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof infolge unrechtmäßiger Zurückweisung einer Beschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung und Abtretung dieser durch den Verfassungsgerichtshof; mangelndes Vorbringen anderer als verfassungsrechtlicher Gründe nach Erteilung eines Mängelbehebungsauftrags durch den Verwaltungsgerichtshof kein Zurückweisungsgrund; Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses des Verwaltungsgerichtshofes

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Auszug


Erkenntnis Nr. KI-9/97 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1997

Geschäftszahl

KI-9/97

Sammlungsnummer

15010

Leitsatz

Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof infolge unrechtmäßiger Zurückweisung einer Beschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung und Abtretung dieser durch den Verfassungsgerichtshof; mangelndes Vorbringen anderer als verfassungsrechtlicher Gründe nach Erteilung eines Mängelbehebungsauftrags durch den Verwaltungsgerichtshof kein Zurückweisun...

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