Erkenntnis Nr. B1148/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung einer Anrainerbeschwerde gegen die Errichtung von Einstellhallen und einer KFZ-Prüfhalle wegen des behaupteten fehlenden Immissionsschutzes; keine Gleichheitswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmung über die Ersichtlichmachung von überörtlichen Vorhaben und Planungen in Flächenwidmungsplänen; keine Verfassungswidrigkeit der Regelung der Parteistellung von durch Immissionen beeinträchtigten Personen; keine Gesetzwidrigkeit eines Flächenwidmungsplanes mangels eigener Widmung eines für überörtliche Vorhaben bestimmten Grundstücks

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1148/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1997

Geschäftszahl

B1148/95

Sammlungsnummer

14994

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung einer Anrainerbeschwerde gegen die Errichtung von Einstellhallen und einer KFZ-Prüfhalle wegen des behaupteten fehlenden Immissionsschutzes; keine Gleichheitswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmung über die Ersichtlichmachung von überörtlichen Vorhaben und Planungen in Flächenwidmungsplänen; keine Verfassungswidrigkeit...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen