Beschluss Nr. G239/97 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 1997

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Zusammenfassung


Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über einen Verfahrenshilfeantrag eines in einem aufgrund von Anträgen des Verwaltungsgerichtshofes eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren Beteiligten; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über einen solchen Antrag

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Auszug


Beschluss Nr. G239/97 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1997

Geschäftszahl

G239/97

Sammlungsnummer

14983

Leitsat...

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