Erkenntnis Nr. B2645/96 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1997
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Verlängerung der naturschutzbehördlichen Bewilligung zum Eingriff in den Lebensraum geschützter Tiere aufgrund der verfassungswidrigen neuerlichen Prüfung des Vorliegens aller Voraussetzungen zur Neuerteilung der Bewilligung; gleichheitswidrige Schlechterstellung des Inhabers einer rechtskräftigen Bewilligung; keine Verletzung im Eigentumsrecht und ausreichende Determinierung der Bestimmungen des Wr NaturschutzG 1984 bei verfassungskonformer Annahme einer Bewilligungspflicht einer Verlängerung bei gleichgebliebenem Sachverhalt
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Auszug
Erkenntnis Nr. B2645/96 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.10.1997GeschäftszahlB2645/96Sammlungsnummer14961LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Verlängerung der naturschutzbehördlichen Bewilligung zum Eingriff in den Lebensraum geschützter Tiere aufgrund der verfassungswidrigen neuerlichen Prüfung des Vorliegens aller Voraussetzungen zur Neuerteilung der Bewilligung; gleichheitswidrige Schlechterstellung des Inhabers einer rechtskräftigen Bewilligung; keine Verletzung im Eigentumsrecht und ausreichende Determinierung der Bestimmungen des Wr NaturschutzG 1984 bei verfassungskonformer Annahme einer Bewilligungspflicht einer Verlängerung bei gleichgebliebenem SachverhaltSpruchDie beschwerdeführende Gesellschaft ist durch de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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