Erkenntnis Nr. V76/97,V92/97 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1997
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Zusammenfassung
Gesetzwidrigkeit einer Regelung der EWR-NachsichtsV betreffend Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von EWR-Mitgliedstaaten bei Absolvierung einer einschlägigen fachlichen Tätigkeit in leitender Position im Ausland; keine sachliche Rechtfertigung für eine Schlechterstellung österreichischer Staatsbürger im Hinblick auf die Nachsicht vom Befähigungsnachweis als EWR-Bürger anderer Staatsangehörigkeit
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Auszug
Erkenntnis Nr. V76/97,V92/97 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.10.1997GeschäftszahlV76/97,V92/97Sammlungsnummer14963LeitsatzGesetzwidrigkeit einer Regelung der EWR-NachsichtsV betreffend Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von EWR-Mitgliedstaaten bei Absolvierung einer einschlägigen fachlichen Tätigkeit in leitender Position im Ausland; keine sachliche Rechtfertigung für eine Schlechterstellung österreichischer Staatsbürger im Hinblick auf die Nachsicht vom Befähigungsnachweis als EWR-Bürger anderer StaatsangehörigkeitSpruchIm Einleitungssatz des §6 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 775/1993, wird das Wort "anderen" als gesetzwidrig aufgehoben.Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Oktober 1995 anhängig, mit dem einem österreichischen Staatsbürger die unter Hinweis auf §6 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. 775/1993, (künftig: EWR-NachsichtsV) bean...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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