Beschluss Nr. B1148/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1997

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Zusammenfassung


Kein Ausschluß der Anrufung des unabhängigen Verwaltungssenates gegen Entscheidungen über Anträge auf Zahlungserleichterungen im Zuge der Vollstreckung von Geldstrafen aufgrund verfassungskonformer Gesetzesauslegung; lediglich Ausschluß eines administrativen Instanzenzuges; Zuständigkeit des unabhängigen Verwaltungssenates von Verfassungs wegen auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung

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Auszug


Beschluss Nr. B1148/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1997

Geschäftszahl

B1148/96

Sammlungsnummer...

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