Beschluss Nr. A24/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1997

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Klage gegen eine Gemeinde auf Entschädigung infolge Wertminderung von Grundstücken aufgrund einer Flächenwidmungsplanänderung; Schadenersatzansprüche als im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machende Privatrechte anzusehen; kein Kostenzuspruch

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Auszug


Beschluss Nr. A24/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1997

Geschäftszahl

A24/96

Sammlungsnummer

14952

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage gegen eine Gemeinde auf Entschädigung infolge Wertminderung von Grundstücken aufgrund einer Flächenwidmungsplanänderung; Schadenersatzansprüche als im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machende Privatrechte anzusehen; kein Kostenzuspruch

Spruch

Die Klage wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Begründung:

I. 1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Linz-Hörsching verkauften die Kläger im Jahr 1983 in ihrem Eigentum stehende Grundstücke in der Gemeinde Hörsching an die Republik Österreich. Im Gegenzug verkaufte das Land Oberösterreich an die Kläger mehrere Grundstücke, un...

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