Beschluss Nr. A24/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1997
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Zurückweisung einer Klage gegen eine Gemeinde auf Entschädigung infolge Wertminderung von Grundstücken aufgrund einer Flächenwidmungsplanänderung; Schadenersatzansprüche als im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machende Privatrechte anzusehen; kein Kostenzuspruch
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. A24/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.10.1997GeschäftszahlA24/96Sammlungsnummer14952LeitsatzZurückweisung einer Klage gegen eine Gemeinde auf Entschädigung infolge Wertminderung von Grundstücken aufgrund einer Flächenwidmungsplanänderung; Schadenersatzansprüche als im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machende Privatrechte anzusehen; kein KostenzuspruchSpruchDie Klage wird zurückgewiesen.Kosten werden nicht zugesprochen.BegründungBegründung:I. 1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Linz-Hörsching verkauften die Kläger im Jahr 1983 in ihrem Eigentum stehende Grundstücke in der Gemeinde Hörsching an die Republik Ãsterreich. Im Gegenzug verkaufte das Land Oberösterreich an die Kläger mehrere Grundstücke, un...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft... | ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förder... | verordnung der bundesministerin für bildung wissenschaft und kultur über die verlei... | verordnung der bundesministerin für bildung, wissenschaft und kultur über d... | arrêt nº 4a.5/2006 de ire cour de droit civil, may 08, 2006 | Arrêt nº 5P.445/2006 de IIe Cour de Droit Civil, February 06, 2007 | Arrêt nº U 482/06 de IIe Cour de Droit Social, February 08, 2007 | Arrêt nº 4A 442/2007 de Ire Cour de Droit Civil January 08 2008