Beschluss Nr. B717/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung einer Kostenentscheidung als verspätet; 14-tägige Frist (§423 Abs2 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG) nach Zustellung des die Kostenentscheidung enthaltenden Erkenntnisses bereits abgelaufen

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Auszug


Beschluss Nr. B717/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1997

Geschäftszahl

B717/96

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