Beschluss Nr. B717/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1997
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung einer Kostenentscheidung als verspätet; 14-tägige Frist (§423 Abs2 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG) nach Zustellung des die Kostenentscheidung enthaltenden Erkenntnisses bereits abgelaufen
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. B717/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum30.09.1997GeschäftszahlB717/96...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder