Erkenntnis Nr. B2071/96,B2072/96,B2073/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1997

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Anträge auf Bescheidzustellung und Akteneinsicht sowie auf Wiederaufnahme des grundverkehrsbehördlichen Verfahrens mangels Parteistellung und durch die Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidqualität einer Mitteilung der Grundverkehrskommission

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2071/96,B2072/96,B2073/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1997

Geschäftszahl

B2071/96,B2072/96,B2073/96

Sammlungsnummer

14921

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Anträge auf Bescheidzustellung und Akteneinsicht sowie auf Wiederaufnahme des grundverkehrsbehördlichen Verfahrens mangels Parteistellung und durch die Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidqualität einer Mitteilung der Grundverkehrskommiss...

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