Erkenntnis Nr. B2366/96,B4864/96 im Verfassungsgerichtshof, 29. September 1997

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Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren angesichts der nicht außer Zweifel stehenden Unparteilichkeit eines Mitglieds der belangten Landesberufungskommission

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2366/96,B4864/96 im Verfassungsgerichtshof, 29. September 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1997

Geschäftszahl

B2366/96,B4864/96

Sammlungsnummer

14901

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren angesichts der nicht außer Zweifel stehenden Unparteilichkeit eines Mitglieds der belangten Landesberufungskommission

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art6 EMRK verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 36.000,-...

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