Erkenntnis Nr. B2009/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Aufhebung des Bescheides im Anlaßfall wegen Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nach Aufhebung des §24 Abs2 und der Wortfolge "2 und" im §24 Abs4 Krnt ObjektivierungsG mit E v 27.06.97, G226/96.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2009/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1997

Geschäftszahl

B2009/95

Sammlungsnummer

14894

Leitsatz

Aufhebung des Bescheides im Anlaßfall wegen Verletzung...

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