Beschluss Nr. B1170/97 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde eines Grundeigentümers gegen die Versagung einer von der Gemeinde beantragten Ausnahmebewilligung nach der Vlbg GrünzonenV mangels Legitimation; Anordnungen der Vlbg GrünzonenV lediglich an die Gemeinde gerichtet; keine Parteistellung des Grundeigentümers im Ausnahmebewilligungsverfahren

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B1170/97 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1997

Geschäftszahl

B1170/97

Sammlungsnummer

14881

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde eines Grundeigentümers gegen die Versagung einer von der Gemeinde beantragten Ausnahmebewilligung nach der Vlbg GrünzonenV mangels Legit...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen