Erkenntnis Nr. V117/96 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1997
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Zusammenfassung
Aufhebung einer Wortfolge in einer Wasserschongebietsverordnung wegen nicht ordnungsgemäßer Kundmachung; Fehlen der Übersichtskarte in der ursprünglichen Verlautbarung kein im Wege der Druckfehlerberichtigung korrigierbarer Mangel; Verweis auf Auflage der Karten zur öffentlichen Einsicht bis zum Inkrafttreten einer dementsprechenden gesetzlichen Regelung nicht ausreichend; Widerspruch zum rechtsstaatlichen Prinzip mangels hinreichend genauer Abgrenzung der planlichen Darstellung
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Auszug
Erkenntnis Nr. V117/96 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.06.1997GeschäftszahlV117/96Sammlungsnummer14851LeitsatzAufhebung einer Wortfolge in einer Wasserschongebietsverordnung wegen nicht ordnungsgemäßer Kundmachung; Fehlen der Übersichtskarte in der ursprünglichen Verlautbarung kein im Wege der Druckfehlerberichtigung korrigierbarer Mangel; Verweis auf Auflage der Karten zur öffentlichen Einsicht bis zum Inkrafttreten einer dementsprechenden gesetzlichen Regelung nicht ausreichend; Widerspruch zum rechtsstaatlichen Prinzip mangels hinreichend gen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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