Erkenntnis Nr. B2277/95,B396/96,B870/96 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1997

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Tir RaumOG 1994, insoweit ihm nicht durch die Tir RaumOG-Nov 1996, LGBl 4, derogiert wurde, und der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Tir RaumOG 1994, insoweit ihm durch die Tir RaumOG-Nov 1996 derogiert wurde, mit E v 28.11.96, G195/96 ua.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2277/95,B396/96,B870/96 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1997

Geschäftszahl

B2277/95,B396/96,B870/96

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Tir RaumOG 1994, ...

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