Erkenntnis Nr. B2176/96 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1997

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbes von Liegenschaftsanteilen mangels Selbstbewirtschaftung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2176/96 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1997

Geschäftszahl

B2176/96

Sammlungsnummer

14808

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbes von Liegenschaftsanteilen mangels Selbstbewirtschaftung

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1.a) Aus den dem Verfassungsgerichtshof zur Verfügung stehenden Verwaltungsakten und den Behauptungen der Parteien ergibt sich folgender Sachverhalt:

Aufgrund gesetzlicher Erbfolge steht die Liegenschaft EZ 971 GB 45631 Lichtenberg mit Grundstücken im Gesamtausmaß von

35.210 m2 im Miteigentum von 96 Personen. Sie wird derzeit durch ei...

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