Erkenntnis Nr. B4230/96,B61/97 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1997
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer fristgerecht erhobenen Berufung gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion betreffend eine Versammlung; Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres noch aufgrund der Rechtslage vor dem StrukturanpassungsG 1996 gegeben; Zurückweisung der Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion mangels Instanzenzugserschöpfung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B4230/96,B61/97 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.03.1997GeschäftszahlB4230/96,B61/97Sammlungsnummer14800LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer fristgerecht erhobenen Berufung gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion betreffend eine Versammlung; Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres noch aufgrund der Rechtslage vor dem St...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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