Beschluss Nr. G69/97,G70/97,G71/97 im Verfassungsgerichtshof, 12. März 1997

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Bestimmung des KommunalsteuerG 1993 über die im Wege der Selbstbemessung zu entrichtende Kommunalsteuer infolge Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges

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Auszug


Beschluss Nr. G69/97,G70/97,G71/97 im Verfassungsgerichtshof, 12. März 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1997

Geschäftszahl

G69/97,G70/97,G71/97

Sammlungsnummer

14796

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Bestimmung des KommunalsteuerG 1993 über die im Wege der Selbstbemessung zu en...

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