Erkenntnis Nr. B1382/96,B1383/96 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1997

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Zusammenfassung


Keine Verletzung der Versammlungsfreiheit durch die rechtmäßige Auflösung einer Straßenblockade und durch die Verhängung von Verwaltungsstrafen wegen Nichtbefolgen der Anordnung des sofortigen Verlassens des Versammlungsortes; rechtmäßiges Absehen vom Durchführen einer mündlichen Verhandlung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1382/96,B1383/96 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1997

Geschäftszahl

B1382/96,B1383/96

Sammlungsnummer

14772

Leitsatz

Keine Verletzung der Versammlungsfreiheit durch die rechtmäßige Auflösung einer Straßenblockade und durch die Verhängung von Verwaltungsstrafen wegen Nichtbefolgen der Anordnung des sofortigen Verlassens des Versammlungsortes; rechtmäßiges Absehen vom Durchführen einer mündlichen Verhandlung

Spruch

Die Beschwerdeführ...

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