Beschluss Nr. B4716/96 im Verfassungsgerichtshof, 11. Dezember 1996

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Zusammenfassung


Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; keine unmittelbare Beeinflussung der Rechtsstellung der antragstellenden Gesellschafterin einer offenen Erwerbsgesellschaft durch den zur Anfechtung vorgesehenen Berufungsbescheid betreffend die Frage des Erwerbs eines Grundstücks durch die Gesellschaft

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Auszug


Beschluss Nr. B4716/96 im Verfassungsgerichtshof, 11. Dezember 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1996

Geschäftszahl

B4716/96

Sammlungsnummer

14707

Leitsatz

Abweisung eines Verfah...

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