Erkenntnis Nr. V51/96 - B5/95 im Verfassungsgerichtshof, 9. Dezember 1996

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Keine Gesetzwidrigkeit einer Gemeindeverordnung betreffend die Widmung eines Privatweges für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße; Erteilung der erforderlichen Zustimmung der Eigentümer des Weges entgegen den Annahmen des Prüfungsbeschlusses

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Auszug


Erkenntnis Nr. V51/96 - B5/95 im Verfassungsgerichtshof, 9. Dezember 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1996

Geschäftszahl

V51/96 - B5/95

Sammlungsnummer

14700

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit einer Gemeindeverordnung betreffend die Widmung eines Privatweges für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße; Erteilung der erforderlichen Zustimmung der Eigentümer des Weges entgegen den Annahmen des Prüfungsbeschlusses

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberperfuss vom 4.12.1987 betreffend die Entlassung der alten Wege aus dem Gutsbestand EZl. 294 II und 887 II KG. Oberperfuss, öffentliches Gut Wege, und die Übernahme der neuen Wege in EZl. 294 II und 887 II KG. Oberperfuss, kundgemacht durch Anschlag vom 7.12.1987 bis zum 12....

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