Beschluss Nr. A15/96,G266/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Dezember 1996

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Zusammenfassung


Keine Folge für Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Schadenersatzklage und eines Individualantrags auf Aufhebung des Sachwaltergesetzes; Zumutbarkeit der Beschreitung des Gerichtsweges aufgrund Anhängigkeit eines Verfahrens zur Sachwalterbestellung; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs zur Entscheidung über Schadenersatzansprüche; Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Auszug


Beschluss Nr. A15/96,G266/96 im Verfassungsgerichtshof, 6. Dezember 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1996

Geschäftszahl

A15/96,G266/96

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Folge für Anträge auf Be...

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