Beschluss Nr. G1388/95,G107/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1996

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §269 Abs4 und des Eventualantrags auf Aufhebung des §270 Abs2 StGB mangels Legitimation; keine Erkennbarkeit einer aktuellen Beeinträchtigung des Antragstellers; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. G1388/95,G107/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1996

Geschäftszahl

G1388/95,G107/96

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §269 Abs4 und des Eventualantrags auf...

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