Beschluss Nr. G55/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1996

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des MietrechtsG wegen entschiedener Sache aufgrund bereits erfolgter Zurückweisung eines vorhergehenden gleichlautenden Antrags mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. G55/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1996

Geschäftszahl

G55...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen