Beschluss Nr. G55/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1996
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des MietrechtsG wegen entschiedener Sache aufgrund bereits erfolgter Zurückweisung eines vorhergehenden gleichlautenden Antrags mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. G55/96 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.11.1996GeschäftszahlG55...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder