Erkenntnis Nr. B928/95 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1996

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Kaufes einer nur 1,1 ha kleinen Waldfläche wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen und an der Erhaltung und Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B928/95 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1996

Geschäftszahl

B928/95

Sammlungsnummer

14648

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Kaufes einer nur 1,1 ha kleinen Waldfläche wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen und an der Erhaltung und Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidun...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen