Erkenntnis Nr. B1668/96 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1996

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Ausweisung der Beschwerdeführerin aufgrund Unterlassung der gebotenen Interessenabwägung; bloßes Abstellen auf Rechtswidrigkeit des Aufenthaltes infolge Ablaufs des Sichtvermerkes nicht ausreichend; keine Berücksichtigung der intensiven familiären Bindung aufgrund der Ehe mit österreichischem Staatsbürger und Geburt eines gemeinsamen Kindes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1668/96 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1996

Geschäftszahl

B1668/96

Sammlungsnummer

14655

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Ausweisung der Beschwerdeführerin aufgrund Unterlassung der gebotenen Interessenabwägung;...

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