Erkenntnis Nr. B2844/95 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 1996

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Zusammenfassung


Stattgabe einer Klage auf Auszahlung der von einer Gemeinde als Dienstgeberin eines Gemeindebeamten im Ruhestand wegen zu wenig abgeführter Lohnsteuer einbehaltenen Teile eines Ruhegenusses; zivilrechtliche Gegenforderung der Beklagten im ordentlichen Rechtsweg auszutragen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2844/95 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1996

Geschäftszahl

B2844/95

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Stattgabe einer Klage auf Auszahlung der von einer Gemeinde als Dienstgeberin eines Gemeindebeamten im Ruhestand wegen zu wenig abgeführter Lohnsteuer einbehaltenen Teile eines Ruhegenusses; zivilrechtliche Gegenforderung der Beklagten im ordentlichen Rechtsweg auszutragen

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Beschwerdeführer ist Beamter der Gemeinde Innsbruck. Seit April 1985 befindet er sich im Ruhestand.

2.1. Am 17. Jänner 1995 ist dem Beschwerdeführer ein Schreiben des Bürge...

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