Erkenntnis Nr. B1156/95,B2796/95,B2797/95 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 1996

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von Verlängerungsanträgen; Unterlassung der im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation trotz imperativer Anordnung im Gesetz gebotenen Interessenabwägung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1156/95,B2796/95,B2797/95 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1996

Geschäftszahl

B1156/95,B2796/95,B2797/95

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenth...

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