Erkenntnis Nr. B133/95 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1996

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Eigentumsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag ausländischer Staatsangehöriger wegen Überfremdung; denkmögliche Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Erteilung der Zustimmung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B133/95 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1996

Geschäftszahl

B133/95

Sammlungsnummer

14632

Leitsatz

Keine Verletzung im Eigentumsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag ausländischer Staatsangehöriger wegen Überfremdung; denkmögliche Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Erteilung der Zustimmung

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entsch...

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